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Elternunterhalt: Wer zahlt, wenn die Pflege teuer wird?

  • vor 1 Stunde
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Wenn ein Elternteil pflegebedürftig wird und ins Heim muss, stellt sich oft die Frage: Wer trägt die Kosten? Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (§ 1601 BGB). Das bedeutet: Kinder können grundsätzlich für ihre Eltern unterhaltspflichtig sein.

 

Die 100.000-Euro-Grenze

Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz erfolgt seit 1.1.2020 ein Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger nur noch bei besonders guten wirtschaftlichen Verhältnissen des unterhaltspflichtigen Kindes (Jahresbruttoeinkommen über 100.000 EUR).

 

Daher können unterhaltspflichtige Kinder mit einem jährlichen Gesamteinkommen von nicht mehr als 100.000 € ihre Eltern darauf verweisen, ihre unterhaltsrechtliche Bedürftigkeit durch die Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe zu beseitigen.

 

Haftung mehrerer Kinder

Nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 haften mehrere Unterhaltspflichtige für den Unterhalt des Unterhaltsberechtigten anteilig als Teilschuldner nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Kein Kind haftet allein, solange auch andere Kinder leistungsfähig sind.

 


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