Wenn ein Elternteil pflegebedürftig wird und ins Heim muss, stellt sich oft die Frage: Wer trägt die Kosten? Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (§ 1601 BGB). Das bedeutet: Kinder können grundsätzlich für ihre Eltern unterhaltspflichtig sein. Die 100.000-Euro-Grenze Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz erfolgt seit 1.1.2020 ein Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger nur noch bei besonders guten wirtschaftlichen Verhältnissen