Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III – Schutz bei ungeklärter Erwerbsfähigkeit
- info-buero4
- vor 7 Tagen
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Wer nach einer längeren Erkrankung oder während einer Rehabilitationsmaßnahme weiterhin nicht arbeiten kann, steht häufig vor einer schwierigen Situation: Die Krankenkasse zahlt kein Krankengeld mehr, und der Rentenversicherungsträger hat noch nicht entschieden, ob eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Damit in dieser Übergangszeit keine finanzielle Lücke entsteht, gibt es die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III. Sie stellt sicher, dass Arbeitslosengeld I weitergezahlt werden kann, auch wenn die Erwerbsfähigkeit vorübergehend unklar ist.
Wichtige Voraussetzungen
Ärztliche oder medizinische Unterlagen müssen belegen, dass die Leistungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist.
Die Erwerbsfähigkeit ist noch nicht abschließend durch die Rentenversicherung oder den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit geklärt.
Die betroffene Person stellt sich der Agentur für Arbeit im Rahmen ihrer verbliebenen Leistungsfähigkeit zur Verfügung – etwa für Gespräche, Vermittlungsvorschläge oder medizinische Begutachtungen.
Wichtig zu wissen
Auch wenn die Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, gilt man rechtlich als arbeitslos im Sinne des § 138 SGB III. Nur die Agentur für Arbeit darf sich in dieser besonderen Situation nicht auf eine fehlende Verfügbarkeit berufen, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld I abzulehnen. Sie dürfen auf keinen Fall der Agentur für Arbeit gegenüber mitteilen, dass Sie keine 15 Stunden die Woche arbeiten können. Sie müssen sich immer darauf berufen, dass Sie sich im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen.
Fazit
Die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III schützt Menschen, deren gesundheitliche Situation noch nicht abschließend geklärt ist, vor dem Verlust ihrer Existenzgrundlage. Sie überbrückt die Zeit, bis andere Leistungsträger – etwa die Rentenversicherung – eine endgültige Entscheidung treffen.
Ein wichtiger rechtlicher Schutzmechanismus, damit niemand ohne Einkommen dasteht, nur weil Behörden sich noch abstimmen müssen.

