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Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III – Schutz bei ungeklärter Erwerbsfähigkeit
Wer nach einer längeren Erkrankung oder während einer Rehabilitationsmaßnahme weiterhin nicht arbeiten kann, steht häufig vor einer schwierigen Situation: Die Krankenkasse zahlt kein Krankengeld mehr, und der Rentenversicherungsträger hat noch nicht entschieden, ob eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Damit in dieser Übergangszeit keine finanzielle Lücke entsteht, gibt es die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III . Sie stellt sicher, dass Arbeitslosengel
12. Nov.


Mehr Geld vom JobCenter - nicht verschenken!
Haben Sie sich schon gefragt ob das Jobcenter alles berücksichtigt hat? Heute möchte ich Ihnen gern etwas über die möglichen Mehrbedarfe...
25. Juni 2024


Elektronische Arbeitslosmeldung
Seit dem 1.1.2022 besteht die Möglichkeit, sich auch elektronisch arbeitslos zu melden. Die besondere Schriftform wird durch die Abgabe...
9. Feb. 2024


Urteile und Rechtsprechung im Sozialrecht 01/2024
Zum Jahresbeginn starten wir mit einer Übersicht zu interessanten Urteilen sowie Rechtsprechung aus dem Sozialrecht, die uns im letzten...
12. Jan. 2024


Grundsicherung Plus: neuer Rentenfreibetrag
Seit Januar 2021 gibt es einen neuen Rentenfreibetrag für die gesetzliche Rente, welcher die Grundsicherung um bis zu 223 € monatlich...
1. Sep. 2023


Erwerbsminderungsrente - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen
Jeder fünfte neue Rentner ist ein Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Wir treffen immer wieder folgende Situation...
9. Juni 2023
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