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Impfschäden nach Corona-Impfung: Warum Sie den Arzt oft nicht persönlich verklagen können

  • 10. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Viele Menschen, die unter gesundheitlichen Langzeitfolgen einer Corona-Schutzimpfung leiden (sog. "Post-Vac-Syndrom"), suchen nach rechtlichen Wegen, um Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu erhalten. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 2026 (Az. III ZR 88/25) sorgt hier nun für endgültige Klarheit bei der Frage: Wer ist der richtige Gegner für eine Klage?


Das Problem: Die Klage gegen den falschen Gegner

Oft richten Betroffene ihre Forderungen direkt gegen die Hausärzte oder die Praxis, in der sie geimpft wurden – etwa mit dem Vorwurf einer mangelhaften Aufklärung über Risiken. Der BGH hat nun bestätigt: Solche Klagen gegen niedergelassene Ärzte sind in der Regel unzulässig und werden abgewiesen.


Die Entscheidung: Ärzte handelten als "Helfer des Staates"

Der Grund dafür liegt in der sogenannten Amtshaftung:

Die Corona-Impfungen waren Teil einer bundesweiten staatlichen Strategie zur Gesundheitsvorsorge. Ärzte in Praxen oder Impfzentren haben dabei eine staatliche Aufgabe wahrgenommen. Sie fungierten rechtlich als sogenannte "Verwaltungshelfer". Aus dieser Stellung resultiert eine Haftungsverlagerung: Wenn ein Arzt in Ausübung eines solchen "öffentlichen Amtes" einen Fehler macht (z. B. bei der Aufklärung), haftet er nicht persönlich mit seinem Privatvermögen oder seiner Berufshaftpflicht. Stattdessen tritt der Staat (die Bundesrepublik oder das jeweilige Bundesland) an seine Stelle.


Was bedeutet das für Sie als Betroffene?

Wenn Sie vermuten, dass Sie durch eine Impfung zwischen Ende 2020 und dem 7. April 2023 geschädigt wurden, müssen Sie strategisch umdenken:


  1. Keine Klage gegen den Arzt: Eine Privatklage gegen die behandelnde Ärztin oder den Arzt führt laut BGH nicht zum Ziel und verursacht nur unnötige Prozesskosten.


  2. Amtshaftung prüfen: Ansprüche müssen im Wege der Amtshaftung gegen die öffentliche Hand geltend gemacht werden.


  3. Sozialrechtliche Versorgung: Unabhängig von einem Verschulden des Arztes gibt es im Sozialrecht Ansprüche auf Entschädigung bei Impfschäden (über die Versorgungsämter).

 

Die rechtlichen Hürden bei Impfschadensfällen sind hoch, da die Abgrenzung zwischen privatem Handeln und staatlicher Aufgabe kompliziert ist. Das BGH-Urteil zeigt jedoch deutlich: Der Weg zum Schadensersatz führt über den Staat, nicht über das Behandlungszimmer.


Haben Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen oder benötigen Sie Unterstützung bei einem Antrag auf Impfschaden-Entschädigung? Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten und begleiten Sie im Verfahren gegen die zuständigen Behörden.



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