Ein Rettungssanitäter versorgt Schwerverletzte nach einem Amoklauf, findet Suizidenten auf, erlebt das Sterben von Kindern – Einsatz für Einsatz, über Jahre hinweg. Irgendwann hält er es nicht mehr aus. Die Diagnose lautet: Posttraumatische Belastungsstörung. Die Antwort der Unfallkasse: Ablehnung. Kein Einzelfall – aber jetzt gibt es eine klare rechtliche Antwort. Was hat das BSG entschieden? Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 22. Juni 2023 – B 2 U 11/20 R – im Lei