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SOZIALRECHT

Das Sozialrecht umfasst rechtlich, über die „Sozialhilfe“ im SGB XII und dem Bürgergeld im SGB II hinaus, insbesondere das vollständige Sozialversicherungsrecht, also die Rentenversicherung, das Arbeitslosengeld, die Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie Rechtsfragen zur Schwerbehinderung (SGB IX) sind einbezogen.

Rollstuhl

Themengebiete des Sozialrecht:

Kranken- und Pflegeversicherung
(SGB V und SGB XI)

 

Hier sind insbesondere die Leistungsansprüche von Versicherten, unter anderem
 

  • Krankengeld

  • Heilmittel,

  • Hilfsmittel,

  • Zuerkennung einer Pflegestufe

  • „Kostenübernahme“ für besondere Behandlungen und Therapien beispielsweise Liposuktion oder dem Magenbypass

  • Ambulante Krankenpflege

  • Pflegestufe (Pflegeklasse)

  • Kurzzeitpflege
     

Gegenstand der Verfahren. Obgleich auch die gesetzliche Krankenversicherung zunehmend unter Kostendruck steht und bereits aus diesem Grund dazu neigen wird, auch berechtigte Ansprüche der Versicherten abzulehnen, und außerdem bei der Vielzahl der Leistungsanträge eine bestimmte Anzahl von fehlerhafter Bearbeitung evident ist, ist der Anteil an Versicherten, die gegen ablehnende Bescheide Widerspruch einlegen noch immer gering.

Ein Widerspruch lohnt sich (oft).

Rentenversicherung (SGB VI):
 

In der Rentenversicherung ist vor allem die Gewährung einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente (früher:Erwerbsunfähigkeitsrente) oder die Berufsunfähigkeitsrente im Streit. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei die medizinisch geprägte Frage nach dem Umfang des Leistungsvermögens (< 3 Stunden, zwischen 3 und < 6 Stunden oder sechs Stunden und mehr), mitunter aber auch Aspekte der versicherungsrechtlichen Zeiten oder des Zeitpunkt des so genannten Leistungsfalls, also der Frage, ab wann die Erwerbsminderung eingetreten ist.

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Immer wieder ist auch die Gewährung einer Rehabilitationsmaßnahme im Streit. Kann ich die Maßnahme ambulant absolvieren? Muss ich sie ambulant absolvieren, obwohl mir eine stationäre Maßnahme lieber wäre?

Schwerbehindertenrecht (SGB IX):
 

Regelmäßig ist die grundsätzliche Frage um die Zuerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) oder eines Nachteilsausgleiches Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit, allerdings können auch alle anderen Fragen rund um die (Schwer-) Behinderung von Bedeutung sein.

Wie ist es mit dem besonderen Kündigungsschutz von Schwerbehinderten? Wie wirkt sich die Schwerbehinderung bei der Sozialauswahl aus? Wann ist ein Berufliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen? Welche Leistungsansprüche bestehen für die Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes?

Arbeitslosenversicherung (SGB III)

Auch bei allen Fragen rund um das Arbeitslosengeld (Sperrfrist, Leistungsdauer) ist der Fachanwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner. Wann erhalte ich eine Sperrfrist? Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld? – sind typische Fragestellungen in diesem Kontext.

Leistungserbringungsbericht:
 

Darüber hinaus sind die sozialrechtlichen Leistungsansprüche auch für die Leistungserbringer selbst (Ärzte und Krankenhäuser sowie Pflegeheime und Ambulante Pflegedienste) von erheblicher rechtlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. Schließlich können Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Qualitätsprüfungen erhebliche Auswirkungen auf die Einrichtung haben. Existenzgefährdend kann die Kündigung von Versorgungsverträgen sein. Bereits die schlichte Zuordnung des Leistungsanspruches des Patienten gegenüber der Kranken- oder Pflegeversicherung bestimmt den wirtschaftlichen Rahmen des Leistungserbringers, also des Arztes oder des ambulanten Pflegedienstes.

Betriebsprüfungen:​
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Die kompetente Beratung und Begleitung von Arbeitgebern im Kontext von Betriebsprüfungen durch den Sozialversicherungsträger oder im Statusfeststellungsverfahren etwa zur Frage, ob eine Rentenversicherungspflicht besteht, erfordert ein hohes Maß an sozialrechtlicher Kompetenz.

Hartz IV und SGB XII:
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Trotz aller Verbesserungen ist festzustellen, dass noch immer in der Leistungsgewährung sehr häufig Probleme bestehen. Wann liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor? Ist die Leistungskürzung, die Sanktion, zu Recht erfolgt? Ist mein Einkommen zutreffend berücksichtigt? Sind bei mir als Selbstständigem alle Ausgaben als Betriebsausgaben berücksichtigt? Wie ist es mit den Unterkunftskosten und der Nebenkostennachzahlung? Welche Freigrenzen bestehen? Wie hoch ist mein Schonvermögen? Wie komme ich schnell an meine Leistungen? Besteht ein Anspruch auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung?
 

Herr Rechtsanwalt Vogel ist Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Medizinrecht.

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