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Doppelt Grund zur Freude!

vor 5 Tagen
1 Min. Lesezeit

Wir freuen uns sehr, Frau Rechtsanwältin Glauben nach ihrer Elternzeit wieder in der Kanzlei willkommen zu heißen. Neben dem schönen Anlass der Geburt ihres Kindes gibt es auch beruflich Grund zur Freude. Die Elternzeit hat sie genutzt, um die Fallliste für die Verleihung des Titels Fachanwältin für Arbeitsrecht zu vervollständigen.


Zu diesem wichtigen Schritt gratulieren wir ganz herzlich und freuen uns sehr, sie wieder bei uns zu haben!




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