Worum geht es? Wenn Sie einen Angehörigen unentgeltlich pflegen, zahlt normalerweise die Pflegekasse für Sie Beiträge zur Rentenversicherung. Das gilt aber nicht immer – besonders dann nicht, wenn die gepflegte Person aus einem anderen EU-Land kommt und dort rentenversichert ist. Der Fall Ein Mann pflegte seine Schwiegereltern aus Frankreich in seinem Haushalt in Deutschland. Die Schwiegereltern bezogen ausschließlich eine französische Rente und waren in Frankreich krankenver