Viele chronisch kranke Menschen, die in einer sozialen Einrichtung leben, können ihre Vielzahl an Medikamenten nicht mehr fehlerfrei selbst verwalten. Oft weigern sich die Krankenkassen jedoch, die Kosten für einen Pflegedienst zu übernehmen, der die Tabletten wöchentlich in Dosiersysteme einsortiert. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. L 11 KR 1073/25) klargestellt, wer in diesen Fällen in der Pflicht steht. 1. Worum geht es in