Viele gesetzlich Krankenversicherte schätzen die Osteopathie als ergänzende Heilmethode, gerade bei chronischen Schmerzen oder Rückenbeschwerden. Doch wer die Rechnung am Ende bezahlt, ist oftmals ein Streitthema. Ein aktuelles Verfahren vor dem Hessischen Landessozialgericht (Az. L 1 KR 66/25) und dem Bundessozialgericht (Az. B 1 KR 29/25 B) zeigt nun deutlich auf, wo die Grenzen der Kostenerstattung liegen. Der Fall: Volle Kostenerstattung für Privatbehandlung gefordert Ein