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MEDIZINRECHT

Das Medizinrecht umspannt einen weiten Bogen von der Arzthaftung und dem „Pflegefehler“ in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen (Dekubitus, Stürze und Medikamentengabe) bis hin zum Recht der Leistungserbringer (insbesondere: Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) und deren Berufsrecht sowie Leistungsansprüche gegenüber Krankenkassen oder Pflegekassen (Zulassung, Zulassungsentziehung, Nachbesetzungsverfahren, Honrarverteilung, Plausibilitätsprüfung und Fragen der Berufsausübungsgemeinschaft wie der Gemeinschaftspraxis oder dem MVZ – oder deren Auseinandersetzung.

Stethoskop


 

  • In Haftungsfragen werden ausnahmslos die Patienten vertreten. Wann liegt ein Behandlungsfehler vor? Was ist ein grober Behandlungsfehler? Bin ich richtig aufgeklärt wurden?
     

  • Wer unterstützt mich im Verfahren um die Feststellung eines Behandlungsfehlers? Welche Möglichkeiten verbleiben mir? Liegt bereits ein Gutachten der Gutachtenkommission oder der Krankenkasse vor?
     

  • Leistungserbringer vertreten wir insbesondere im Zulassungsrecht, im Kontext von Wirtschaftlichkeitsprüfungen, im Berufsrecht sowie im gesellschafts- und steuerrechtlichen Kontext (gemeinsam mit Rechtsanwältin Heimbach).
     

  • Vielfach werden auch Konflikte zwischen Versicherten und ihrer Krankenkasse um medizinische Leistungen (z.B. Liposuktion, Magenbypass, Physiotherapie, Psychotherapie) dem Medizinrecht zugeordnet.
     

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Herr Rechtsanwalt Vogel ist Fachanwalt für Medizinrecht und verfügt als langjähriger Geschäftsführer der Johanniter – Unfall – Hilfe e.V. über vertiefte Kenntnis eines großen Dienstleisters im Gesundheitswesen.
 

Mit seiner weiteren Qualifikation als Mediator und Coach unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Vogel auch gerne bei Schwierigkeiten und Teamkonflikten innerhalb einer Gemeinschaftspraxis oder eines Medizinischen Versorgungszentrums.

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